De Giorgio Malerbetrieb GmbH

Wenn´s besser werden soll.

 

 

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 Als Fachbetrieb mit über 20 Jahren Erfahrung im Handwerk begleiten und beraten wir Sie in allen Anliegen rund um Ihre Renovierung und Sanierung.

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Neuigkeiten aus dem Bausektor


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28.10.2016

Handwerker-Rechnung gehört in die Steuererklärung

Die Arbeitskosten für fast alle Renovierungsarbeiten an Haus und Hof können Privatkunden von der Steuer absetzen. Pro Haushalt können sie bis zu 1.200 Euro im Jahr von ihrer Steuerschuld abziehen. Wichtig: Absetzbar sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material. Und die Rechnung darf nicht bar bezahlt werden.
Mehr dazu unter http://www.handwerksblatt.de/recht-steuern/32-steuern/609-handwerker-rechnung-gehoert-in-die-steuererklaerung.html.
(Quelle: http://www.handwerksblatt.de)



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